TanzBallettSchule Julian Schilling
TanzBallettSchuleJulian Schilling  

 Infos für die                    An-/ Abmeldung

Voranmeldung - Probestunde:

Wir bitten für die Probestunde sich immer vorher per E-Mail mit Namen und Telefon zu hinterlegen oder telefonisch uns zu informieren (telefonische Infos bitten wir Sie immer uns vorher eine SMS zu senden; damit wir wissen WER uns anrufen und schildern Sie kurz Ihr Anliegen).

 

Wir werden uns umgehend um Ihr Angliegen kümmern.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt nur durch Ausfüllen eines Vertrages, ist verbindlich und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Der halbe Jahresvertag kann uns per Post zugeschickt oder persönlich ausgehändigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die jeweiligen Daten und Unterschrift richtig und gut lesbar sind. Bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte unterschreiben. Der Jahresbeitrag (Mitgliedschaft / Förderbeitrag) wird sofort beim Eintritt bzw. zu Beginn eines Kalenderjahres durch Dauerauftrag oder in bar (mit Quittung) fällig.

 

Abmeldung:

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben an TanzBallettSchule Julian Schilling zugesandt wwerden, oder persönlich ausgehändigt. Wir Kündigung werden nicht durch E-Mail. SMS, mündliche Absprache oder telefonisch abzeptiert! Die Kündigung beträgt 4 Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. 

 

Schadensersatz:

Kommt das Mitglied mit der Zahlung von drei Monatsbeiträgen in Verzug erfolgt seitens der TanzBallettSchule die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft.

 

Die TanzBallettSchule ist berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

Die A
Die

 

Wir weisen darauf hin, dass die Kündigungsmöglichkeit des Unterrichtsvertrages nach Ziffern 20 der Vertragsbedingungen nur zu den bestimmeten Daten möglich ist. Diese Vertragsbestimmungen sind vom Amtsgericht Schwerin in der Vergangenheit bereits geprüft und für wirksam erachtet worden; dies bedeute, dass ein Recht zur jederzeitigen Kündigung nicht möglich ist.

 

                           Aufnahme

Unter Personalien versteht man Vor- und Familienname, Anschrift sowie die Berufsbezeichnung.

Die Feststellung der Personalien erfolgt in aller Regel dadurch, dass die betreffende Person auf behördliche Aufforderung Ausweis oder Reisepass vorlegen muss. Das Recht hierzu leitet sich in der Regel aus der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ab. Wer dieser Aufforderung nicht oder nur unvollständig oder mit falschen Angaben antwortet, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld gefahndet wird. Zu den Personalien gehören nach § 111 OWIG: Vor-, Familien- und Geburtsname Ort und Tag der Geburt Familienstand Berufsbezeichnung Wohnanschrift (Wohnort und Straße mit Hausnummer) Staatsangehörigkeit Auch als Zeuge vor Gericht wird man nach seinen Personalien gefragt und ist hier verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Falsche Angaben sind dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine uneidliche Falschaussage, die mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe belegt ist, im Fall eines Meineides beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Bei Änderung der Personalien, beispielsweise durch Heirat oder Wohnsitzwechsel, sind die Veränderungen den Behörden bekannt zu geben.

 

Strafgesetzbuch

    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)    
    23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)    

            § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

 

Ermäßigung

....einfach uns ansprechen.

 

10% Ermäßigung (nachweispflichtig) für  Studierende an der Hochschule, Vorausbildung an der TBS JS , Familienmitglieder mit geringem Einkommen (Nachweis des Familieneinkommens), Auszubildende, Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienst.

 

Der Förderbeitrag / Mitgliedschaft beträgt  dann 60,00 € jährlich !

 Wegen der Corona-Pandemie-Politik werden wir ab August 2021 nur Privat-/ Einzelnunterricht anbieten und nur nach Absprache und Vereinbarung telefonisch oder per Email angeboten!                 

=!=!=!=!=!=!=  Bitte haben Sie Verständnis wegen      der    Corona-/ Covid-19   Pandemie-Politik.                            Postanschrift:

Puschkinstraße 17,
19055 Schwerin

 

Unterrichtsort:

Puschkinstraße 17,

19055 Schwerin

(wir teilen Ihnen persönlich mit wo die Kursen stattfinden!)

          Kontakt

 

Alle Termine 

nur nach Vereinbarungen

und

Terminabsprache

(telefonisch mit Rufnummererkennung)

unter der

Schulhandy:

 

0176 - 51 59 60 86

oder

01520 - 1783516

 

oder per

 

E-Mail: tbsjs@gmx.de

 

Traditionelle Laotische Wellness - Massage 

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